Begleitpapiere  
 
   

 

 

Ausreichendes Wissen über eventuell erforderliche lenk- und personenbezogene Begleitpapiere. Welche Begleitpapiere sind momentan mitzuführen?

Für den Fahrer:

  • Führerschein (C1, C, C + E, eventuell mit Code 95 Fahrerqualifizierungsnachweis).
  • Zulassungsbescheinigung für LKW und Anhänger (mit der Eintragung" zur Verwendung für die gewerbsmäßige Güterbeförderung bestimmt").
  • Fahrerkarte (bei einem digitalen Kontrollgerät).
  • Schaublätter, Tagesausdrucke vom Kontrollgerät bzw. handschriftliche Aufzeichnungen (beim Fahren im Mischbetrieb, des laufenden Tages und der vorausgegangen 28 Tage).
  • ADR-Bescheinigung (bei Durchführung eines Gefahrenguttransportes).
  • Konzessionsurkunde (beglaubigte Abschrift oder einen beglaubigten Auszug aus dem Gewerberegister).
  • Beförderungs- und Begleitpapiere (für den kombinierten Verkehr, aus denen sich die zu wählende Route und die Eisenbahnbenutzung ergibt).
  • EU-Lizenz/ Gemeinschaftslizenz (für grenzüberschreitende Fahrten).
  • CMR-Frachtbrief, Wiegeschein, Lieferschein (als Begleitdokumente des beförderten Gutes auf der Straße).
  • Reisepass, eventuell Visum bei Fahrten ins Ausland.
  • Dienstausweis.
  • EU Fahrtenheft.

 

   
 
Fahren im Mischbetrieb (analoges oder digitales Kontrollgerät)
     
 

Mitführungspflicht

  • Diagrammscheiben (Schaublätter) für die Tage mit analogem Kontrollgerät.
  • Tagesausdrucke für die Tage mit digitalem Kontrollgerät und die Fahrerkarte.
  • Mitführungspflicht besteht für einen Kontrollzeitraum des laufenden Tages und der vorausgegangenen 28 Tage.

Bescheinigung über die Nichtverwendung des Kontrollgerätes
Der Fahrer muss eine Bescheinigung (elektronisches und druckfähiges Formblatt) mitführen, über den Zeitraum, wo er sich:

  • im Krankenstand oder
  • im Erholungsurlaub befand, bzw.
  • ein Fahrzeug gelenkt hat, das kein Kontrollgerät aufweisen muss.